Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Wann ist eine Betreuung notwendig?
Wer kann eine Betreuung beantragen?
Welche Aufgaben hat ein Betreuer?
Wer kann Betreuer sein?
Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen?
Wo gibt es mehr Informationen?
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Das Betreuungsgesetz ist am 01. Januar 1992 an die Stelle der
vorherigen Bestimmungen der Gebrechlichkeitspflegschaft und
Entmündigung getreten. Ziel der Gesetzesreform war, eine möglichst
individuelle Personensorge zu ermöglichen, die das
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in höchstmöglichem Umfang beläßt.
Zuständig für die Errichtung einer Betreuung ist das Amtsgericht
(Vormundschaftsgericht), in dessen Zuständigkeitsbereich der zu
Betreuende lebt. Die entsprechenden Paragraphen sind im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) enthalten.
Wann ist eine Betreuung notwendig?
Eine Betreuung wird dann notwendig, wenn eine psychische Krankheit,
z.B. eine Psychose oder eine Demenz, eine geistige Behinderung oder
eine seelische Behinderung als Folge psychischer Krankheiten besteht
und gleichzeitig die betroffene Person bestimmte Angelegenheiten ihres
Alltagslebens nicht mehr selbständig bewältigen kann. Eine Betreuung
soll nur dann eingerichtet werden, wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht
mehr ausreichen.
Wer kann eine Betreuung beantragen?
Eine Betreuung kann im Prinzip jeder beantragen, meist geht die
Initiative dazu von Angehörigen, Krankenhäusern oder Sozialdiensten
aus. Auch die Betroffenen selbst können eine Betreuung für sich
beantragen. Das Amtsgericht prüft dann die Anregung zur Betreuung, ein
ärztliches Attest sollte vorliegen. Das Gericht wird den Betroffenen
anhören und ein ausführliches ärztliches Sachverständigengutachten in
Auftrag geben.
Welche Aufgaben hat ein Betreuer?
Die Aufgabenkreise richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des
Betroffenen. Mögliche Beispiele sind:
- Aufenthaltsbestimmung
- Fürsorge für eine ärztliche Heilbehandlung, Zustimmung zu
Operationen (Gesundheitsfürsorge)
- Einteilung, Verwendung und Verwaltung der Einkünfte und Ausgaben
(Vermögenssorge)
- Regelung von Mietangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden
- Entgegennahme und Öffnen der Post
- Geltendmachen von Rechten
Wer kann Betreuer sein?
Betreuer kann ein naher Verwandter sein oder auch ein Berufsbetreuer.
Dabei handelt es sich häufig um Juristen oder Sozialarbeiter und
-pädagoginnen. Diese können selbständig tätig oder bei einem
Betreuungsverein angestellt sein. Berufsbetreuer werden vom
Vormundschaftsgericht kontrolliert, sie müssen einen
Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit erstatten und werden
entsprechend ihrem Arbeitsaufwand bezahlt.
Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen?
Die Betreuung ist zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Das
kann der Fall sein, wenn eine psychische Krankheit sich so bessert, daß
der Betroffene sich wieder selbst um seine Angelegenheiten kümmern
kann. Gilt dies nur für einen Teil der Aufgaben des Betreuers, so sind
dessen Befugnisse entsprechend zu beschränken. Eine Überprüfung muß
mindestens alle fünf Jahre erfolgen.
Wo gibt es mehr Informationen?
Das Online-Lexikon Betreuungsrecht gibt unter
http://wiki.btprax.de/Hauptseite
detailliert Auskunft
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