Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Wann ist eine Betreuung notwendig?
Wer kann eine Betreuung beantragen?
Welche Aufgaben hat ein Betreuer?
Wer kann Betreuer sein?
Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen?
Wo gibt es mehr Informationen?

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Das Betreuungsgesetz ist am 01. Januar 1992 an die Stelle der vorherigen Bestimmungen der Gebrechlichkeitspflegschaft und Entmündigung getreten. Ziel der Gesetzesreform war, eine möglichst individuelle Personensorge zu ermöglichen, die das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in höchstmöglichem Umfang beläßt.
Zuständig für die Errichtung einer Betreuung ist das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht), in dessen Zuständigkeitsbereich der zu Betreuende lebt. Die entsprechenden Paragraphen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten.

Wann ist eine Betreuung notwendig?

Eine Betreuung wird dann notwendig, wenn eine psychische Krankheit, z.B. eine Psychose oder eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine seelische Behinderung als Folge psychischer Krankheiten besteht und gleichzeitig die betroffene Person bestimmte Angelegenheiten ihres Alltagslebens nicht mehr selbständig bewältigen kann. Eine Betreuung soll nur dann eingerichtet werden, wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen.

Wer kann eine Betreuung beantragen?

Eine Betreuung kann im Prinzip jeder beantragen, meist geht die Initiative dazu von Angehörigen, Krankenhäusern oder Sozialdiensten aus. Auch die Betroffenen selbst können eine Betreuung für sich beantragen. Das Amtsgericht prüft dann die Anregung zur Betreuung, ein ärztliches Attest sollte vorliegen. Das Gericht wird den Betroffenen anhören und ein ausführliches ärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag geben.

Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

Die Aufgabenkreise richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen. Mögliche Beispiele sind:

- Aufenthaltsbestimmung
- Fürsorge für eine ärztliche Heilbehandlung, Zustimmung zu
  Operationen (Gesundheitsfürsorge)
- Einteilung, Verwendung und Verwaltung der Einkünfte und Ausgaben
  (Vermögenssorge)
- Regelung von Mietangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden
- Entgegennahme und Öffnen der Post
- Geltendmachen von Rechten

Wer kann Betreuer sein?

Betreuer kann ein naher Verwandter sein oder auch ein Berufsbetreuer. Dabei handelt es sich häufig um Juristen oder Sozialarbeiter und -pädagoginnen. Diese können selbständig tätig oder bei einem Betreuungsverein angestellt sein. Berufsbetreuer werden vom Vormundschaftsgericht kontrolliert, sie müssen einen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit erstatten und werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand bezahlt.

Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen?

Die Betreuung ist zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Das kann der Fall sein, wenn eine psychische Krankheit sich so bessert, daß der Betroffene sich wieder selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann. Gilt dies nur für einen Teil der Aufgaben des Betreuers, so sind dessen Befugnisse entsprechend zu beschränken. Eine Überprüfung muß mindestens alle fünf Jahre erfolgen.

Wo gibt es mehr Informationen?

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht gibt unter http://wiki.btprax.de/Hauptseite
detailliert Auskunft

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